„Microsoft ist berechtigt, auf Informationen zuzugreifen und diese offenzulegen“

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Online-Storage / Cloud Computing

Microsoft ändert Nutzungsbedingung still und leise

Gestern informierte Microsoft seine Nutzer per E-Mail über geänderte Nutzungsbedingungen, die zum 19. Oktober in Kraft treten sollen. Der Nutzer habe aus dem Vertrag begründet bei Änderungen immer ein Kündigungsrecht innerhalb von 30 Tagen, andernfalls gilt der neue Vertrag stillschweigend als akzeptiert. Der online abrufbare „Vertrag über Microsoft Dienste“ sagt aber etwas ganz anderes: Er gilt bereits am 27. September. Der Nutzer kann also gar nicht rechtzeitig widersprechen, es ist ex post eine einseitige, möglicherweise den Nutzer benachteiligende Vertragsänderung ohne Möglichkeit des Widerspruchs durch diesen selbst.

Redmond – Die Rahmenbedingungen für sämtliche Microsoft Verträge aus den Produkten Hotmail, SkyDrive, Microsoft-Konto, Office.com sowie allen weiteren Produkten ändern sich. Und das ziemlich bald. Interessanterweise gilt die Änderung auch für jene Produkte wie die vielfach von Drittanbietern genutzte Web-Suche Bing, zu denen der Nutzer möglicherweise gar nicht bewusst eine Einwilligung in die Nutzungsvereinbarung abgegeben hat.

Was ändert sich? Es macht den Anschein, Microsoft zollt den heißen Debatten um Datenschutz und Vertraulichkeit erstmals insofern Tribut, als dass in den Bestimmungen  bislang nie so deutlich stand, was gemeint ist. Dies zeigen andere Anbieter wie Dropbox und Co. noch lange nicht in diesem Ausmaß: Der Trend ist zwar klar und zieht sich durch alle Cloud-Massenanbieter, nur keiner hat es bisher so deutlich formuliert.

Im Zusammenhang noch geradezu belanglos erscheint, dass sich Microsoft das Recht vorbehält, ohne Ankündigung Daten des Benutzers zu löschen, sofern das Konto „nicht weiter verwendet“ erscheint. Bei kostenpflichtigen Angeboten ist diese jedoch Klausel ausgenommen, dürfte also für gewerblich genutzte Dienste weniger relevant sein. Ebenfalls nunmehr klar und deutlich formuliert ist, dass Microsoft für sämtliche seiner Produkte für Reklamationen und Support ausdrücklich auf die Webseiten der jeweiligen Produkte verweist und jede weitere Haftung durch den Hersteller selbst vollkommen ausschließt. Im gewerblichen Umfeld ein Grund mehr dafür, einen örtlichen Dienstleister „zwischenzuschalten“ sofern man denn zwingend auf Microsoft Dienste angewiesen sein sollte (z. B. wegen Nutzung eines bestehenden Exchange Online Servers / Office 365).

Wirklich interessant ist dagegen eine Klausel, die bislang entweder nicht oder zumindest nicht in dieser Form auffällig war. So entsprechende richterliche Beschlüsse vorliegen mag ein Anbieter zur Herausgabe von personenbezogenen Daten verpflichtet sein. Dass man in den U. S. A. nicht unbedingt einen Beschluss benötigt sondern auf bloße Nachfrage des FBI bereits Daten heraus gibt ist dagegen schon mindestens zweifelhaft. Microsoft geht aber noch einen rabiaten Schritt weiter: Zur Durchsetzung des Vertrags über Microsoft Dienste sei erforderlich, dass sich der Benutzer ausdrücklich damit einverstanden erklärt und zustimmt, dass „Microsoft berechtigt ist, auf Informationen, die mit Ihrer Verwendung der Dienste in Verbindung stehen, zuzugreifen und diese offenzulegen, einschließlich (…) persönlichen Informationen und Inhalte[n] (…)“.

Wer damit nicht einverstanden ist kann kündigen. Nur leider nicht rechtzeitig, bevor die Änderungen wirksam werden.

 

Den vollständigen Bericht finden Sie als PDF zum Download hier.

patrick.ruppelt