Bundesrechtsanwaltskammer verletzt Impressumspflicht und Datenschutz

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Geben Sie es zu, Sie dachten insgeheim „schon lange nichts mehr zu beA und BRAK gelesen“… Doch es sollte nicht lange auf sich warten lassen, bis sich die Fachleute aus Berlin mit der ach so großen Kompetenz den nächsten Hammer leisten sollten.

Das beA Portal zum sicheren Versenden von Nachrichten unter Gerichten und Anwälten https://bea.brak.de/1)https://bea.brak.de/ erstrahlt seit gestern Abend in ganz neuem Gewand. Es wurde auf einen WordPress Standardblog ohne Inhalte umgestellt.

Relevante Monitoringauswertung des beA Portals aus der ersichtlich wird, dass gestern Abend die Inhalte der Seite verändert und teils auch komplett gelöscht wurden

Ob das so bewusst ist, bewusst gemacht wurde, ja ob die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) überhaupt schon davon etwas mitbekommen hat, das steht in den Sternen. Es sieht eher mal wieder nach einem unkoordinierten Alleingang aus was man da ins Internet gestellt hat. Denn weder wurde der Wartungsmodus von WordPress aktiviert, noch hat man dann wenigstens so wichtige Dinge wie Impressum und Datenschutz mit auf die neue Webseite gepackt.

Aktuell sieht das jedenfalls so aus:

Startseite des beA Portals auf bea.brak.de am 22.1.2020 um 09:06 Uhr

Und wenn man dann weiter scrollt wird man von Inhalten gerade zu erschlagen:

Startseite des beA Portals auf bea.brak.de am 22.1.2020 um 09:00 Uhr

Nur leider findet sich das Wörtchen Impressum nicht einmal im Quelltext der Webseite.

Die Wörter Datenschutz oder auch Datenschutzerklärung stehen im Quelltext ebenso wenig. So etwas lässt sich technisch nachprüfen, es handelt sich hier nicht um einen Anzeigefehler sondern die Bundesrechtsanwaltskammer hat hier einfach weder an Impressum noch an die Datenschutzerklärung gedacht:

Quelltext der Startseite des beA Portals auf bea.brak.de am 22.1.2020 um 09:00 Uhr

Dazu gesellen sich noch muntere SSL Fehler, also Fehler in der Verschlüsselung, was sich auf einem Portal für die sichere verschlüsselte Nachrichtenübermittlung im Rechtswesen natürlich wieder einmal ganz besonders toll macht:

Warnheinweise im Browser Chrome beim Besuchen der Webseite bea.brak.de am 22.1.2020 um 9:00 Uhr

Es ist schon immer wieder höchst verwunderlich, was gerade auch kleineren oder sogar Ein-Mann-Firmen aufgebürdet wird im Datenschutz, wo der kleine Endverbraucher überall im Leben seitenlange Einwilligungen unterzeichnen muss von denen er nichts versteht, wo einem sinnlos Steine in den Weg gelegt werden.

Und dann auf staatlicher oder pseudo-offizieller Seite, da darf gemacht werden was man will. Die Bundesrechtsanwaltskammer missachtet seit Jahren gängige anerkannte Regeln und kommt damit immer wieder durch:

  • Verzicht auf dringende Softwareupdates2)https://www.itk-security.de/brak-verzichtet-bei-bea-auf-sicherheitsupdates/
  • Verletzung der Impressumspflicht
  • Verletztung der Hinweispflicht im Datenschutz

Die Meldung3)https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html an die Datenschutzaufsicht unter https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html ist raus. Bringen wird das vermutlich wenig, denn auch hier stellt sich wieder die Frage: wer außer uns möchte schon den unbequemen Job machen, sich mit der Bundesrechtsanwaltskammer anzulegen. Warten wir’s ab, das Aktenzeichen habe ich immerhin schon erhalten…

patrick.ruppelt