Zurecht: Microsoft mahnt Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ab.

Hoffen wir mal, dass nicht der deutsche Steuerzahler einmal mehr für Behördeninkompetenz und dummes Machtgehabe aufkommen muss.

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Wie T-Online unter Berufung auf ein dort vorliegendes Schreiben vom 5. Mai mitteilt, hat sich Microsoft nun offiziell zur Wehr gesetzt gegen die absurden Unterstellungen der Berliner Datenschutzbeauftragten Frau Maja Smoltczyk. Microsoft Deutschland mahnte die Mitarbeiterin der Berliner Behörde jetzt offenbar entsprechend ab1)https://www.t-online.de/digital/internet/id_87890600/skype-und-teams-warnung-vor-videokonferenzen-microsoft-mahnt-berlin-ab.html.

Wie wir vor zwei Wochen in unserem Artikel Meldungen der Berliner Datenschutzbehörde auf Niveau des Weißen Hauses2)https://www.itk-security.de/meldungen-der-berliner-datenschutzbehoerde-auf-niveau-des-weissen-hauses/ berichteten, konnten wir die von behördlicher Seite getroffenen Aussagen weder nachvollziehen noch gutheißen. Beide Veröffentlichungen der Berliner Behörde zeugen von Inkompetenz sowohl datenschutzrechtlicher Natur als auch was die Zusammenhänge von IT Systemen angeht.

In einer Pressemitteilung vom 6. Mai 2020 bereits stellte Microsoft die Dinge aus seiner Sicht richtig3)https://news.microsoft.com/de-de/stellungnahme-zum-vermerk-berliner-datenschutzbeauftragte-zur-durchfuehrung-von-videokonferenzen-waehrend-der-kontaktbeschraenkungen/. Was wir von der Empfehlung aus Berlin dagegen halten, das dürfte aus unserem letzten Artikel hierzu4)https://www.itk-security.de/meldungen-der-berliner-datenschutzbehoerde-auf-niveau-des-weissen-hauses/ deutlich geworden sein. Dass Microsoft nun also rechtliche Schritte gegen die Behörde einleitet, ist nur konsequent.

Wie das Digitalmagazin t3n gestern Abend berichtete5)https://t3n.de/news/microsoft-mahnt-berliner-ab-1281556/?utm_source=rss&utm_medium=feed&utm_campaign=news, zeigte sich die Aufsichtsbehörde bislang uneinsichtig. Die Veröffentlichungen stünden unverändert im Internet abrufbar6)https://t3n.de/news/microsoft-mahnt-berliner-ab-1281556/?utm_source=rss&utm_medium=feed&utm_campaign=news. Vor allem auch weil viele Datenschutzbeauftragte oder mit dem Datenschutz im Unternehmen betraute Mitarbeiter nach Berlin schauen, eigentlich untragbar.

Eine Prüfung am heutigen Tage ergab, dass die Links nun entfernt wurden:

Nun macht Frau Smoltczyk also doch einen Rückzieher. Nun denn. Besser spät, als nie.

Golem schreibt hierzu ausführlich:

Microsoft wirft der Datenschutzbehörde vor, das Ansehen von Microsoft mit dem Leitfaden erheblich zu schädigen. Das könne auch zu kommerziellen Nachteilen führen. Der Chefjurist in der Geschäftsleitung von Microsoft Deutschland wirft der Berliner Datenschutzbehörde vor, einige Annahmen seien faktisch oder rechtlich unzutreffend. Die Veröffentlichungen suggerierten, dass die genannten Produkte nicht nur gegen die DSGVO verstießen, sondern auch strafrechtlich bedenklich seien.

Quelle: Microsoft mahnt Berliner Datenschutzbehörde ab7)https://www.golem.de/news/streit-um-videokonferenz-software-microsoft-mahnt-berliner-datenschutzbehoerde-ab-2005-148531.html, 17. Mai 2020, 9:14 Uhr, Ingo Pakalski8)https://www.golem.de/specials/autor-ingo-pakalski/

Bleibt zu hoffen, dass Microsoft tatsächlich keinen Imageschaden gerichtlich geltend macht und der deutsche Steuerzahler für die Behördeninkompetenz aufkommen muss.

patrick.ruppelt